Zahnfreilegung / Lippen- und Zungenbändchen

Bei einigen Zahn- oder Kieferfehlstellungen ist es notwendig, dass ergänzend zur kieferorthopädischen Therapie ein chirurgischer Eingriff durchgeführt wird. Solche Operationen erfolgen in enger Abstimmung mit dem Kieferorthopäden, der Sie behandelt und Sie zu uns überweist.

Sind Zähne noch nicht zur bestehenden Zahnreihe/Zahnlücke in die Mundhöhle durchgebrochen (meist obere Eckzähne) müssen diese vor oder während einer kieferorthopädischen Behandlung freigelegt werden. Diese verlagerten Zähne werden dann mit einem sogenannten Bracket (Metallplättchen) beklebt, so dass der behandelnde Kieferorthopäde den Zahn in die Zahnreihe bewegen kann.

Behindern Schleimhautbändchen (Lippen- oder Zungenbändchen) die kieferorthopädische Therapie oder die Zungenbeweglichkeit, können diese mittels einer Lippen- oder Zungenbandplastik versetzt bzw. korrigiert werden.

Zuletzt aktualisiert am 2015-01-26 von Simon Mertens.

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